Erklärung zur Unternehmensführung

In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289a, 315 Abs. 5 HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Unternehmensführung. Sie umfasst neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung. Ergänzende Ausführungen, wie unter anderem eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, eine Darstellung der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse sowie Erläuterungen zur Kapitalmarktkommunikation und den Rechnungslegungsgrundsätzen befinden sich im Corporate-Governance-Bericht.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (Abb. 5)

 

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Fassung vom 5. Mai 2015 seit deren Bekanntgabe grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit seit der letzten Entsprechenserklärung im März 2016 entsprochen wurde. Lediglich die folgenden Kodex-Empfehlungen wurden und werden nicht angewendet:

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Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O-Versicherungsverträge sehen einen Selbstbehalt für die versicherten Mitglieder des Vorstands in dem gesetzlich (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 51 SE VO) und anstellungsvertraglich vorgegebenen Rahmen vor. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist ein Selbstbehalt jedoch kein geeignetes Mittel, das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation der Organmitglieder zu steigern. Ein Selbstbehalt ist für Aufsichtsratsmitglieder deswegen derzeit entgegen der Empfehlung in Ziff. 3.8 DCGK nicht vereinbart.

Die ProSiebenSat.1 Media SE beabsichtigt, den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Fassung vom 5. Mai 2015 mit der oben erwähnten Ausnahme auch in Zukunft zu entsprechen.

Im März 2017
Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg im Wettbewerb nur auf der Grundlage rechtmäßigen Handelns möglich ist. Die Verhinderung von Korruption und Rechtsverstößen sind daher wichtige Erfolgsfaktoren für die Marktposition sowie die Erreichung der Unternehmensziele. Dies gilt insbesondere für das Kartell- und Medienrecht sowie — aufgrund der steigenden Digitalisierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns — den Datenschutz und die damit verbundene Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Für weitergehende Angaben zum zu diesem Zweck bei der ProSiebenSat.1 Group bestehenden Compliance-Management-System (CMS) und auch dem für die ProSiebenSat.1 geltenden Verhaltenskodex („Code of Compliance“) verweisen wir auf den Corporate-Governance-Bericht.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Eine allgemeine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Ausschüssen befindet sich im Corporate-Governance-Bericht (siehe Geschäftsbericht 2016 ab Seite 36). Die Zusammensetzung des Vorstands ist im Geschäftsbericht 2016 zu finden; die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Geschäftsbericht 2016 im Kapitel Mitglieder des Aufsichtsrats sowie im Corporate-Governance-Bericht erläutert.

Festlegungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO

Vorstand und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE hat jeweils für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat mit Blick auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in beiden Organen der Gesellschaft gemäß § 111 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO Zielgrößen sowie Fristen für eine entsprechende Zielerreichung festgelegt, über die im vorstehenden Corporate-Governance-Bericht berichtet wird; auf diesen Bericht wird hiermit verwiesen.

Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE hat mit Beschluss vom 30. September 2015 mit Blick auf § 76 Abs. 4 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Bezug auf den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielgrößen festgelegt, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht sein sollen:

  • 1. Führungsebene (Management Level 1): 15 Prozent
  • 2. Führungsebene (Management Level 2): 25 Prozent

Der Frauenanteil für die erste Führungsebene in der ProSiebenSat.1 Media SE betrug zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 11,1 Prozent. Der Vorstand bemüht sich um die Erreichung der Zielgröße von 15 Prozent bis zum 30. Juni 2017. Die Frauenquote für die zweite Führungsebene lag zum 31. Dezember 2016 mit 25,6 Prozent über der entsprechenden Zielgröße. Dies schließt eine weitere Erhöhung auf dieser Führungsebene nicht aus.